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Wettkampfordnung
Deutscher Nihon Tai Jitsu und Jiu Jitsu Verband e.V.
01. Allgemeines
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Die nachstehenden Bestimmungen der WKO sind für den gesamten Wettkampfverkehr maßgebend. Die WKO wird durch die Kampfregeln des Deutschen Nihon Tai Jitsu / Jiu Jitsu e.V. (DNTJV) ergänzt.
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02. Wettkampforganisation
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Die verantwortlichen Ausrichter haben die sich aus der Ordnung ergebenden Aufgaben zu erfüllen. Zu ihrer Unterstützung können sie in Absprache mit dem Präsidium weitere Personen zur Untersützung berufen.
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03. Kampfrichter
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Das Kampfrichterwesen wird in der Kampfrichterordnung geregelt.
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04. Altersklassen
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Die Seniorenklasse beginnt am 1.1. des Jahres, in dem der Sportler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche ist der Doppelstart bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig.
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05. Teilnahmeberechtigung
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Jeder Teilnehmer muß im Besitz eines anerkannten Passes sein.
Jeder Sportler kann seine Erfolge in den Pass eintragen lassen, die Bestätigung im Pass erfolgt durch die Wettkampfleitung, im Ausnahmefall durch den Ausrichter. Bei einem Vereinswechsel besteht erst nach Bestätigung durch den neuen Verein ein Startrecht.
Bei Veranstaltungen auf Landesebene muß der Sportler bis 14 Jahre den 7. Kyu und ab 14 Jahre den 5. Kyu besitzen.
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06. Ausländerstart
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Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und Mitglied eines angeschlosssenen Verbandes sind, sind bei allen Veranstaltungen startberechtigt.
Dies gilt nicht für nationale Meisterschaften. Ausländer und Staatenlose werden Deutschen gleichgestellt, wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung nachweislich gestellt haben.
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07. Veranstaltungen
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Offizielle Veranstaltungen sind:
- Länderkämpfe (Einzel- und Mannschaft)
- Deutsche Meisterschaften
Offizielle Veranstaltungen werden durch den Bundesverband durchgeführt.
Veranstaltungen des Bundesverbandes haben Vorrang vor denen der Vereine.
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08. Ausschreibungen
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Für die offiziellen Veranstaltungen, einschließlich der Freundschaftswettkämpfe, ist die Ankpndigung durch Ausschreibung erforderlich. Die Ausschreibung muß folgendes enthalten:
- Name des Veranstalters
- Name des Ausrichters
- Ort, Zeit und Datum der Veranstaltung
- Art der Veranstaltung
- Zeitplan und Wiegezeit
- Austragunsmodus und Mattenzettel
- Art und Anzahl der Ehrengaben
- Meldegebühren, Adressat der Meldung und Meldeschluß
- Sportliche Leitung
- Kampfgericht und oberstes Kampfgericht
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09. Meldepflicht
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- Freundschaftskämpfe zwischen Vereinen innerhalb des Deutschen Nihon Tai Jitsu / Jiu Jitsu e.V., bedürfen weder der Zustimmung noch der Genehmigung durch den DNTJV.
- Die Höhe der Meldegelder wird grundsätzlich durch den DNTJV festgelegt. Bei Einzelmeldungen soll ein Betrag von 17,50 € und bei Mannschaftsmeldungen ein Betrag von 300,00 € nicht überschritten werden.
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10. Wiegen
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Das Wiegen muß auf geeichten Waagen (Dezimal-, Neigungs- oder elektronischen Waagen) erfolgen. Der Ausrichter hat bei offiziellen Veranstaltungen zwei Waagen bereitzuhalten.
Die Teilnehmer müssen mindestens eine Stunde vor dem offiziellen Wiegen die Möglichkeit haben, ihr Gewicht zu überprüfen. Die Wiegezeit ist einzuhalten. Wer nicht gewogen wird (offene Klasse), hat sich innerhalb dieser Zeit zur Kontrolle ander Waage einzufinden. Teilnehmer die die Wiegezeit nicht einhalten, verlieren den Startanspruch.
Mit Entrichtung des Startgeldes erhält der verantwortliche Trainer / Mannschaftsleiter die von ihm bezahlte Menge an Wiegekarten ausgehängt.
Diese sind bis auf das Gewicht vollständig und gut lesbar ausgefüllt von jedem Sportler zum Wiegen mitzubringen und zusammen mit dem Pass abzugeben.
Bei Mannschaftskämpfen ist vor dem Wiegebeginn eine Wiegeliste der Teilnehmer und der Ersatzkämpfer abzugeben. Nach dem Wiegen wird die Liste beim Hauptlistenführer hinterlegt. Er hat die Wiegeliste mit der vom Mannschaftsleiter überreichten Mannschaftsaufstellung im Hinblick auf die Gewichtsklasseneinteilung zu vergleichen.
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11. Auswechslung
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- Jede Mannschaft ist in sich geschlossen.
- Bei Mannschaftskämpfen können in jeder Gewichtsklasse Ersatzkämpfer gemeldet werden, die mit gewogen werden müssen. Innerhalb der Gewichtsklasse kann beliebig gewechselt werden.
- In schweren Gewichtsklassen können auch leichtere Kämpfer eingesetzt werden.
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12. Erste Hilfe
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Die medizinische Betreuung bei allen Veranstaltungen muß sichergestellt sein. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass ein Sanitäter anwesend ist, ein Arzt soll erreichbar sein. Als erreichbar gilt, wenn von der Veranstaltungsstätte aus der Notruf betätigt werden kann. Ein nahe glegenes Krankenhaus sollte von der Veranstaltung unterrichtet werden.
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13. Doping
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- Doping ist verboten, die verbotenen Substanzen ergeben sich aus gültigen Listen, z.B. des DSB.
- Die Trainer sind verpflichtet, darauf zu achten, dass das Dopingverbot eingehalten wird.
- Dopingkontrollen dürfen ohne Ankündigung durchgeführt werden.
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14. Ehrenpreise und Urkunden
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- Die vier Erstplatzierten erhalten Ehrenpreise und Urkunden, die Art und Datum der Veranstaltung dokumentieren. Bei Mannschaftsmeisterschaften erhält jeder Kämpfer der zwei erstplatzierten Mannschaften (Finalteilnehmer) eine Urkunde.
- Ehrenpreise dürfen die durch Auffassungen und Bestimmungen gesetzten Grenzen nicht überschreiten.
- Das Präsidium entscheidet über die Zulassung der Ehrenpreise.
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15. Kosten
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Bei offiziellen Veranstaltungen trägt der DNTJV die Kosten für Kampfrichter und Offzielle, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Die Kosten müssen sich im Rahmen der Honorar- und Spesenordnung bewegen.
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16. Altersklassen
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U 11: | 8 - 10 Jahre | U 14: | 11 - 13 Jahre | U 18: | 14 - 17 Jahre |
Die aufgeführten Altersgruppen gelten für Einzel- und Mannschaftswettbewerbe.
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17. Gewichtsklassen
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U 11: | -28 kg, -33 kg, -40 kg, +40 kg | U 14: | -36 kg, -42 kg, -50 kg, -60 kg, +60 kg | U 18: | -50 kg, -56 kg, -65 kg, -75 kg, +75 kg |
Bei den Frauen über 18 Jahre gelten folgende Gewichtsklassen:
-56 kg, -68 kg, -78 kg, +78 kg
Bei den Männern über 18 Jahre gleten folgende Gewichtsklassen:
-70 kg, -82 kg, -95 kg, +95 kg
Dem Landesverband ist es gestattet, in ihrem Bereich bei den Altersklassen U 14 und U 18 im Einzelkampf entsprechend leichtere Gewichtsklassen vorzuschalten. Diese Gewichtsklassen nehmen aber nicht an den Landesmeisterschasften teil, sie gelten nur als Freundschaftswettkampf. Der Start bei Meisterschaften oder Tunieren darf nur in der dem tatsächlichen Körpergewicht entsprechenden Gewichtsklassen erfolgen. Bei Manschaftswettbewerben ist der Start in der nächtshöheren Gewichtsklasse möglich.
Die Kämpfer werden ohne Schutzanzug und ihre Jacke zum Budogi gewogen.
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18. Beschickungsmodus
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- noch offen -
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19. Zuständigkeit
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Für alle internationalen Begegnungen ist das Präsidium zuständig.
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20. Verstöße gegen die Wettkampfordnung
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Verstöße gegen die Wettkampfordnung werden geahndet.
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21. Änderung der Wettkampfordnung
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Änderung dieser Wettkampfordnung können auf Vorschlag der Sportler durch das Präsidum vorgenommen werden.
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22. Sonderfälle
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In Sonferfällen, die durch diese Wettkampfordnung nicht geregelt sind, entscheidet das Präsidium.
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23. Meldungen zu Veranstaltungen
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Meldungen werden grundsätzlich nur durch die Vereine vorgenommen. Eine direkte Meldung eines einzelnen Sportlers ist nicht zulässig.
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24. Definition Leichtkontakt des LV Thr. e.V.
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Grunds
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