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Geschäfts- und Finanzordnung
Tai Jitsu / Jiu Jitsu Landesverband Thüringen e.V.
01. Geschäftsstelle
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Die Geschäftsstelle führt die Geschäfte des Landesverbandes Thüringen e.V.. Sie untersteht in direkter Linie dem Vorstand.
Sie organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit der Mitglieder und ist gleichzeitig für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.
Der Leiter der Geschäftsstelle ist unterschriftsberechtigt. Die Leitung der Geschäftsstelle obliegt dem 1. Vizepräsidenten.
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02. Lehr-/Prüfwesen
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Das Lehr- und Prüfwesen obliegt dem 2. Vizepräsidenten. Er koordiniert die Fort- und Weiterbildung der einzelnen Mitglieder.
Er ist für die Ausstellung der Prüfberechtigungen gemäß Prüf- und Verfahrensordnung zuständig.
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03. Jugendwart
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Der Jugendwart führt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung in Anlehnung an den LSB Thüringen des Verbandes durch.
Er hat im Verhinderungsfall einen Vertreter zu benennen. Die ihm zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Jungendbereich beim LSB Thüringen beantragt er in eigener Zuständigkeit über die Geschäftsstelle.
Über alle finanziellen Bewegungen hat er Buch zu führen.
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04. Schatzmeister
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Der Schatzmeister führt verantwortlich die Kasse des Verbandes.
Der Schatzmeister steht in direktem Kontak mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle. Über alle finanzielle Bewegungen hat er Buch zu führen.
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05. Beiträge
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a) |
Vereine / Organisationen zahlen |
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1 - 10 |
Mitglieder |
75,00 € |
jährlich |
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11 - 20 |
Mitglieder |
125,00 € |
jährlich |
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21 - 30 |
Mitglieder |
175,00 € |
jährlich |
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31 - 40 |
Mitglieder |
225,00 € |
jährlich |
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41 - 50 |
Mitglieder |
275,00 € |
jährlich |
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51 - 60 |
Mitglieder |
325,00 € |
jährlich |
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61 - 70 |
Mitglieder |
375,00 € |
jährlich |
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71 - 80 |
Mitglieder |
420,00 € |
jährlich |
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81 - 90 |
Mitglieder |
465,00 € |
jährlich |
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91 - 100 |
Mitglieder |
505,00 € |
jährlich |
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ab 101 |
Mitglieder |
5,00 €/Mitglied |
jährlich |
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Eintritt im II. Quartal eines Jahres 50% des Beitrages
Eintritt im IV. Quartal des Jahres 25% des Beitrages |
b) |
Mitglieder melden ihren Personalbestand bis spätestens 30.11. des laufenden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) |
c) |
Bei Versäumnis der Meldung kann die Geschäftsstelle das 1 1/2 - fache der letzten Jahresmeldung abrechnen (maximal 250,00 €). |
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06. Prüfungsgebühren
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Prüfungsgebühren betragen:
7./6. Kyu |
kostenlos |
5. Kyu |
5,00 € |
4. Kyu |
7,50 € |
3. Kyu |
10,00 € |
2. Kyu |
10,00 € |
1. Kyu |
12,50 € |
Prüfung eines Dan |
25,00 € |
In den Prüfungsgebühren ist der Preis einer Urkunde enthalten.
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07. Honorare
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- Honorare für Lehrgangsreferenten werden von Fall zu Fall entschieden.
- Aushilfen (z.B. Aufbau von Matten) sollten mit 4,00 € pro Stunde entlohnt werden.
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08. Ausrichtende Vereine
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Ausrichter von Landeslehrgängen erhalten nach Abzug der Kosten, 2,50 € für jeden zahlenden Lehrgangsteilnehmer.
Ein Anspruch besteht nicht.
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09. Fahrtkosten
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- Fahrtkosten können demjenigen erstettet werden, welcher auf Beschluss des Vorstandes entsandt wird.
- Der Reisende erhält Fahrtkosten von 0,10 € pro km. Die Kilometerpauschale erhöht sich um 0,025 € pro mitgenommener Person.
- Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Heimatort kann ein Verpflegungszuschuss von 7,50 € gezahlt werden.
- Fahrten mit der Bahn werden nach dem Modus für PKW abgerechntet.
- Die Abrechnung für Auslandsfahrten wird von Fall zu Fall vom Vorstand entschieden.
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10. Sachkosten
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- Alle als notwendig nachgewiesenen Sachkosten, Telefon, Porto etc. werden erstattet. Der Antragsteller versichert die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift - Empfangsbestätigung.
- Werden Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres geltend gemacht, sind sie verjährt.
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11. Inkrafttreten
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Diese Ordnungen wurden am 13.12.1998 beschlossen und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
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